OWL WARM AND COZY

10 Februar, 2016



Hallo liebe Leser und Besucher unseres Blogs,

Eben habe ich Neuigkeiten von Claudia bekommen die ich Euch zum Lesen gleich eingefügt habe.

Gesundheit und Pflege:

Neues Jahr, neue Gesetze: Zum 1. Januar 2016 treten im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft. Wir geben einen aktuellen Überblick:
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung – Krankenhausstrukturgesetz
ÜbergangspflegePatienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Damit werden Versorgungslücken vor allem für solche Patienten geschlossen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung haben. 

Zweites Pflegestärkungsgesetz

Das Gesetz setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge bis zum 01.01.2017. Folgende Regelungen treten 2016 in Kraft:
Beratung: Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Wer Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragt, erhält zudem automatisch das Angebot für eine Pflegeberatung.
Anpassung der Rahmenverträge: Die Rahmenverträge über die pflegerische Versorgung in den Ländern sind von den beteiligten Partnern der Selbstverwaltung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff anzupassen. Dazu gehören auch die Vorgaben zur Personalausstattung.
Pflegesätze und Personalschlüssel: Vor Einführung der neuen Pflegegrade müssen Träger der Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträger und Pflegekassen die Personalstruktur und die Personalschlüssel der Einrichtungen prüfen und bei Bedarf anpassen. Bis zum 30. September 2016 müssen sie neue Pflegesätze für die Pflegeheime vereinbaren. Bis Mitte 2020 soll ein wissenschaftlich gesichertes Verfahren zur Personalbedarfsbemessung entwickelt werden.

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Pflege: Damit Bewohner von Pflegeeinrichtungen auch die letzte Lebensphase gut versorgt und begleitet in ihrem gewohnten Umfeld verbringen können, wird Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der Sozialen Pflegeversicherung. Pflegeheime müssen Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung abschließen. Sie werden zudem zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen diese Kooperationen transparent machen. Pflegeheime können ihren Bewohnern eine Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Die Krankenkassen finanzieren dieses Beratungsangebot.

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU

Ab Oktober 2016 haben Versicherte, denen regelmäßig drei oder mehr Medikamente gleichzeitig verordnet werden, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Das ist vor allem für ältere und alleinlebende Menschen eine große Hilfe. Der Arzt muss den Versicherten über seinen Anspruch informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Weitere Anwendungen, wie die Speicherung von Notfalldaten und die elektronische Speicherung des Medikationsplans, folgen später.

Start der Terminservicestellen

Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf 4 Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht nicht. Details der Regelung werden in einem Bundesmantelvertrag für die Vertragsärzte geregelt. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat den Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 23. Januar 2016 (sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes) Zeit für die Einrichtung der Terminservicestellen gegeben.
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& Friederike


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