Liebe Leser unseres Blog,s
Wir wünschen Euch allen gesegnete Pfingsttage.
Wir wünschen Euch allen gesegnete Pfingsttage.
Pfingsten
weckt viele schöne Erinnerungen an fröhlich Ausflüge,
sonnige Tage am See oder am Meer, entspannte freie Tage und lustige Familienabenteuer. Gottesdienst im Freien. Zeltlager mit der Jugend.
Eier braten am Mittellandkanal nur junge Männer mit dem Bollerwagen.
sonnige Tage am See oder am Meer, entspannte freie Tage und lustige Familienabenteuer. Gottesdienst im Freien. Zeltlager mit der Jugend.
Eier braten am Mittellandkanal nur junge Männer mit dem Bollerwagen.
Ich
hoffe, Ihr könnt dieser langen Liste eine weitere schöne
Pfingsterinnerung hinzufügen!
Zur
Information:
Gesetzliche
Unfallversicherung für pflegende Angehörige
Nicht
erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegepersonen sind bei den
gesetzlichen Unfallversicherungsträgern beitragsfrei versichert,
wenn sie einen Pflegebedürftigen (im Sinne des § 14 des SGB XI)
pflegen.
Der
Versicherungsschutz bezieht sich auf Tätigkeiten der Pflegebereiche
Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen
Versorgung, wenn diese überwiegend dem Pflegebedürftigen
zugutekommen.
Dafür
gelten die folgenden Voraussetzungen:
Die
Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen.
Das
ist der Fall, sofern Sie für Ihre Pflegetätigkeit keine finanzielle
Zuwendung erhalten, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt. Bei
nahen Familienangehörigen wird allgemein angenommen, dass die Pflege
nicht erwerbsmäßig erfolgt.
∙ Die
Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden.
Ihre
Pflegetätigkeit muss also entweder in Ihrem Haushalt oder in der
Wohnung des Pflegebedürftigen erfolgen.
Dabei
kann es sich auch um ein Senioren- oder Pflegeheim handeln. Möglich
ist auch, dass Sie den Pflegebedürftigen im Haushalt einer dritten
Person pflegen. Der zeitliche Umfang der übernommenen
Pflegetätigkeit ist für den Versicherungsschutz nicht von
Bedeutung.
Unfallkasse
Berlin
Telefon
030 7624-0
Liebe
Grüße zum Pfingstfest von Claudia, Annelies, Friederike,
Robert und Uwe
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