OWL WARM AND COZY

14 Mai, 2016



Liebe Leser unseres Blog,s

Wir wünschen Euch allen gesegnete Pfingsttage.

Pfingsten weckt viele schöne Erinnerungen an fröhlich Ausflüge, 
sonnige Tage am See oder am Meer, entspannte freie Tage und lustige Familienabenteuer. Gottesdienst im Freien. Zeltlager mit der Jugend.
Eier braten am Mittellandkanal nur junge Männer mit dem Bollerwagen. 

Ich hoffe, Ihr könnt dieser langen Liste eine weitere schöne Pfingsterinnerung hinzufügen!



Zur Information:
Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige

Nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegepersonen sind bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern beitragsfrei versichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen (im Sinne des § 14 des SGB XI) pflegen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Tätigkeiten der Pflegebereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung, wenn diese überwiegend dem Pflegebedürftigen zugutekommen.

Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:

Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig erfolgen.

Das ist der Fall, sofern Sie für Ihre Pflegetätigkeit keine finanzielle Zuwendung erhalten, die das gesetzliche Pflegegeld übersteigt. Bei nahen Familienangehörigen wird allgemein angenommen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.

∙ Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden.
Ihre Pflegetätigkeit muss also entweder in Ihrem Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen erfolgen.
Dabei kann es sich auch um ein Senioren- oder Pflegeheim handeln. Möglich ist auch, dass Sie den Pflegebedürftigen im Haushalt einer dritten Person pflegen. Der zeitliche Umfang der übernommenen Pflegetätigkeit ist für den Versicherungsschutz nicht von Bedeutung.

Unfallkasse Berlin

Telefon 030 7624-0









Liebe Grüße zum Pfingstfest von Claudia, Annelies, Friederike,


Robert und Uwe

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